Arbeitnehmerhaftung
Betriebsrat Werner S. aus Baden-Württemberg fuhr mit einem Arbeitgeberfahrzeug zu einer Schulung. Er verursachte einen Unfall! Von der Kaskoversicherung des Arbeitgebers wurde er aufgrund § 67 VVG (Versicherungsvertragsgesetz/Forderungsübergang) mit 5.113 Euro in Regress genommen!
Betriebsräte sind die ersten Anlaufstellen in solchen Schadenfällen.
Die erste Beratung ist besonders wichtig. Ist sie fehlerhaft oder gar falsch, ist das weitere Verfahren - und damit viel Geld - vielleicht verloren. Ist sie korrekt, können Nerven und Geld gespart werden!
Damit Betriebsräte mit der Thematik der Arbeitnehmerhaftung umgehen können, führt die GUV Spezialseminare zum Arbeitsrecht, Thema: Arbeitnehmerhaftung, durch.
Anbei sind die Seminarausschreibungen für das 2. Halbjahr 2008 beigefügt!
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Letzte Änderung: 22.08.2008