DGB Rechtsschutz-Flyer

03.09.2007 Es gibt einen Flyer des DGB Rechtschutz, der Informationen zum Thema Teilzeitarbeit beinhaltet.

Teilzeitarbeit bietet die Möglichkeit Familie und Beruf unter einen Hut zubringen. Damit wird dem § 80 Abs. 1 Ziff. 2b Betriebsverfassungsgesetz Rechnung getragen.

Der Flyer in der Anlage stellt eine Hilfestellung zum Thema dar.

Anhang:

Teilzeitarbeit

Teilzeitarbeit

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Letzte Änderung: 21.11.2007