Familienzuschuss in Krisenzeiten

Vorschaubild

22.07.2020 Durch Kurzarbeit und Einkommenseinbußen kommen viele Familien in finanzielle Engpässe. Ihnen soll nun schnell und unbürokratisch durch den Notfall-Kinderzuschlag der Bundesregierung geholfen werden.

Unser Ziel ist es, diese Hilfe bekannter zu machen. Dazu stellen wir Euch Infos, Links und Materialien zur Verfügung.

Die Coronakrise spitzt die finanzielle Notlage von vielen Alleinerziehenden und Eltern mit weniger Einkommen noch stärker zu. Wer bereits vor dem Konjunktureinbruch monatlich damit zu kämpfen hatte, die Familie ausreichend zu versorgen, den trifft es nun oft noch härter. Hinzu kommen Familien, die erst seit Corona durch Kurzarbeit und Geldeinbußen nicht mehr ausreichend in der Lage sind, die finanziellen Verpflichtungen zu stemmen - auch sie brauchen einen schnellen Zugriff auf finanzielle Unterstützung für ihre Kinder. Deshalb hat das Bundesfamilienministerium das Starke-Familien-Gesetz verabschiedet. Ein Teil der Maßnahmen durch das Gesetz ist der vereinfachte Bezug des Kinderzuschlags, einer Leistung, die Eltern oder Alleinerziehende mit geringeren Einkommen auch regulär zusätzlich zum Kindergeld beziehen können.

Im Gegensatz zum herkömmlichen Kinderzuschlag gelten beim "Notfall-Kinderzuschlag" (Notfall-KiZ) einige Sonderregelungen, damit die staatlichen Hilfen mehr Eltern und Alleinerziehende erreichen und dort auch schneller ankommen. Bis zu 185 Euro mehr im Monat pro Kind kann der Zuschlag bringen. Auch sind weitere Leistungen bei Bezug des Notfall-KiZ möglich.

Der Notfall-Kinderzuschlag - kurz erklärt
Wer nicht ausreichend verdient, um sich und die ganze Familie zu versorgen, der soll durch den Notfall-Kinderzuschlag eine zusätzliche Unterstützung erhalten. Mit dem Notfall-KiZ können die betroffenen Familien zusätzlich zum Kindergeld pro Kind monatlich bis zu 185 Euro mehr erhalten. Wie hoch dieser Beitrag genau ausfällt, wird von der Familienkasse individuell pro Antrag berechnet. Welcher Betrag wem monatlich zusteht, wird zum Beispiel von Faktoren wie dem Einkommen, den Wohnkosten und dem Alter der Kinder berechnet. Den Notfall-Zuschlag können nur diejenigen erhalten, die den Antrag zwischen dem 1. April und 30. September einreichen. Wenn der Antrag innerhalb dieses Zeitraumes bewilligt wird, verlängert sich die Dauer der Auszahlung automatisch um ein halbes Jahr, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss.

Wer Anspruch auf den Notfall-KiZ hat
Online kann ganz einfach mithilfe des sogenannten KiZ-Lotsen überprüft werden, ob voraussichtlich ein Anspruch auf den Zuschlag besteht. Hier wird weiterhin das Einkommen der Eltern oder Alleinerziehenden geprüft, da es einen gewissen Betrag nicht überschreiten darf. Anders als bei dem regulären Kinderzuschlag wird hier nicht das Einkommen der letzten sechs Monate überprüft, sondern nur das des Monats vor Antragstellung. Privates Vermögen fließt aktuell - anders als sonst beim Kinderzuschlag - erst in die Überprüfung hinein, wenn es "erheblich" ist, also die Summe des verwertbaren Vermögens bei einem Familienmitglied nicht 60.000 Euro und bei jeder weiteren Haushaltperson nicht 30.000 Euro übersteigt.

Diese Kriterien müssen erfüllt sein, um den Notfall-Kinderzuschlag zu erhalten:
1.Anspruch auf Kindergeld muss vorliegen. Nur wer Kindergeld erhält, ist berechtigt den Notfall-KiZ zu beantragen.
2.Das monatliche Einkommen muss die Mindesteinkommensgrenze erreichen. Diese Grenze liegt für Elternpaare bei 900 Euro brutto und bei Alleinerziehenden bei 600 Euro brutto.
3.Die Kinder leben im Elternhaushalt.
4.Außerdem müssen die Kinder jünger als 25 Jahre alt sein.
5.Die Kinder dürfen weder verpartnert, noch verheiratet sein.
6.Es wird keine Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen - hierzu zählen sowohl das Arbeitslosengeld II wie auch das Sozialgeld.

Weitere Förderungen, die man mit dem Zuschlag erhältt
Wer den Notfall-KiZ erhält, hat auch Ansprüche auf weitere Zusatzleistungen, die Bildung und Teilhabe fördern sollen. So kommen pro Schuljahr 150 Euro für Schulmaterialien sowie ein Zuschuss für die Mitgliedschaft im Sport- und Musikverein hinzu. Außerdem entfallen für Familien, die den Zuschlag erhalten die Kitagebühren.

So stellt man den Antrag
Nachdem man mit dem KiZ-Lotsen überprüft hat, ob die Bedingungen grundsätzlich erfüllt sind, kann der Notfall-KiZ direkt hier online bei der Familienkasse beantragt werden. Bevor es mit dem Ausfüllen losgeht, gibt es eine Checkliste auf der Seite, die genau mitteilt, welche Nachweise und Dokumente für den Antrag gebraucht werden. Anschließend prüft die Familienkasse, ob tatsächlich alle Bedingungen erfüllt sind. Damit die vielen Mehranträge möglichst schnell bearbeitet werden, hat die Familienkasse laut Bundesfamilienministerium kurzfristig mehr Personal eingestellt. Anträge, bei denen sich die Bewilligung abzeichnet, werden vorgezogen, damit die Auszahlung möglichst schnell erfolgt.

Letzte Änderung: 22.07.2020