Verfall von Urlaubstagen beim EUGH
Es gibt aktuell zwei Fälle, die der EUGH zu entscheiden hat. In einem Fall liegt eine volle Erwerbsminderung eines Beschäftigten vor, der die Schwerbehinderteneigenschaft (GdB von 50 oder mehr) erfüllt.
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten nicht aufgefordert ihren Jahresurlaub zu nehmen. Zusätzlich hat der Arbeitgeber den Beschäftigten nicht erklärt, dass der Jahresurlaub mit Ablauf des Kalenderjahres (31.12) oder des Übertragungszeitraums (31.3. des Folgejahres) verfallen kann.
Konkret geht es um die mangelnde Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers. Wenn die Entscheidung getroffen ist, werden wir an dieser Stelle informieren.
Letzte Änderung: 14.07.2020