Kinderzuschlag 2020

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

10.02.2020 Obere Einkommensgrenzen fallen weg: Jetzt haben mehr Familien Anspruch

Mit dem Jahreswechsel sind die oberen Einkommensgrenzen beim Kinderzuschlag weggefallen, sodass jetzt mehr Familien mit geringen und mittleren Einkünften sowie Alleinerziehende von dieser Leistung profitieren können. Was Betriebsräte und ehrenamtlich Aktive in der Sozialberatung wissen sollten.
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist ein staatlicher Zuschuss für Eltern, die ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, deren Einkommen aber nicht ausreicht, um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern. Der KiZ beträgt bis zu 185 Euro monatlich je Kind und wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt. Anspruch haben Eltern für jedes im Haushalt lebende Kind, das unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet ist.
Zum 1. Januar 2020 sind die bisherigen oberen Einkommensgrenzen abgeschafft worden, sodass der KiZ bei höherem Einkommen nicht mehr ganz wegfällt, sondern sich nach und nach verringert, bis er ganz ausgelaufen ist. Außerdem wird das Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, nur noch zu 45 Prozent - statt bisher zu 50 Prozent - auf den KiZ angerechnet.

KiZ bekannt machen

Für die IG Metall und den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sind zwar weitere Schritte des Gesetzgebers nötig, um Kindern ein würdevolles Leben mit fairen Bildungschancen zu ermöglichen. "Jetzt kommt es aber darauf an, dass noch mehr Familien und Alleinerziehende von den Verbesserungen erfahren und den Zuschlag auch beantragen", sagt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Darum hat der DGB Materialien erarbeitet, die Betriebsräte und Sozialberatende für ihre Arbeit nutzen können.

Obwohl 2019 etwa 800 000 Kinder anspruchsberechtigt waren, wurde die Leistung längst nicht für alle beantragt. 2020 sollen durch die neue Regelung rund zwei Millionen Kinder einen Anspruch auf den neuen KiZ haben. Doch viele Mütter und Väter haben von der staatlichen Leistung entweder noch nichts gehört oder sie wissen nicht, wo sie sie beantragen können. Berechtigte befürchten aber auch, dass sie den Zuschlag zurückzahlen müssen, wenn sich ihre Einkommen erhöhen. Letzteres ist nicht der Fall, da für die Familienkasse das durchschnittliche Einkommen aus den letzten sechs Monaten vor der Antragstellung maßgeblich ist, um den Anspruch zu prüfen und die Höhe des KiZ zu berechnen. Bewilligt wird für sechs Monate. Ändert sich das Einkommen, hat dies keinen Einfluss auf den bewilligten Zuschlag. Anders als bei Hartz IV ist der KiZ auch nicht mit weiteren Pflichten und Auflagen verbunden.

Gut zu wissen

Selbst wenn der Zuschlag nur 20 oder 30 Euro im Monat beträgt, lohnt sich ein Antrag: Wer KiZ bekommt, kann sich von den Gebühren für die Kindertagesstätte (Kita) befreien lassen. Zudem können Familien für jedes Kind Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Schulmaterialien oder das Mittagessen in Kita und Schule sowie kostenlose Schülerbeförderung und - sofern erforderlich - Nachhilfe erhalten.

KiZ-Plakat für das Schwarze Brett

Das DGB-Faltblatt beantwortet die wichtigsten Fragen zum KiZ und erklärt, wie er beantragt werden kann. Es kann ausgedruckt und im Betrieb verteilt werden. Zudem gibt es ein Plakat zum Aushängen. Faltblatt und Plakat gibt es für die Zielgruppen Beschäftigte und Erwerbslose.

Letzte Änderung: 07.02.2020