100 Jahre Mitbestimmung

IG Metall

04.02.2020 Betriebsrätegesetz in Kraft getreten

Auf den Tag genau vor 100 Jahren ist das Betriebsrätegesetz in Kraft getreten. Es sah in Betrieben ab 20 Beschäftigten die Wahl eines Betriebsrats vor, dem neben der Interessenwahrnehmung der Arbeitnehmer die Aufgabe zukommen sollte, den Arbeitgeber bei der Erfüllung der Betriebszwecke zu unterstützen. Das Gesetz stieß im Vorfeld seiner Verabschiedung auf erheblichen Widerstand. Heute ist das Betriebsverfassungsgesetz scheinbar selbstverständlicher Bestandteil unserer Arbeitsverfassung.

Letzte Änderung: 07.02.2020