Grad der Behinderung
Neurosen, Persönlichkeitsstörungen oder Folgen psychischer Traumen können dazu führen, dass die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Aber welche Beeinträchtigung führt im
Einzelfall dazu, dass allein deshalb ein Grad der Behinderung von mindestens 50 und damit die Eigenschaft als Schwerbehinderter festzustellen ist?
In dem konkreten Fall konnte die Klägerin nicht durchsetzen, dass sie einen Grad der Behinderung (GdB) in Höhe von 50 anerkannt bekommt. Die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) zuständige
Behörde hatte der Klägerin einen GdB von 30 zuerkannt. Das Gericht verpflichtete die Behörde dagegen einen GdB von 40 festzustellen.
Letzte Änderung: 12.10.2018