Tarifrunde Kfz-Handwerk - Abschluss

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23.06.2017 Mehr Geld für Beschäftigte im baden-württembergischen Kfz-Handwerk - Übernahme von Ausgelernten verbessert.

Die 55 000 Beschäftigten im Kfz-Handwerk bekommen in zwei Stufen jeweils 2,9 Prozent mehr Geld: Erstmalig steigen die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen zum 1. August 2017, zum 1. November 2018 steht die zweite Erhöhung um 2,9 Prozent an. Zudem gibt es für die Monate Juni und Juli 2017 eine Einmalzahlung von 200 Euro, Auszubildende erhalten für die gleiche Zeit 85 Euro. Sie profitieren künftig zudem von verbesserten Übernahme-Regeln.

Darauf haben sich die Tarifparteien im baden-württembergischen Kfz-Handwerk nach mehreren Warnstreiks geeinigt. Vor dem Verhandlungslokal in Böblingen protestierten rund 800 Beschäftigte aus Kfz-Betrieben in ganz Baden-Württemberg, insgesamt haben an Warnstreiks und Aktionen im Südwesten bis gestern rund 2800 Beschäftigte teilgenommen.

IG Metall-Verhandlungsführer Martin Sambeth: "Bis zur Einigung war es ein schwieriger Weg, das Ergebnis kann sich aber sehen lassen. Die Beschäftigten haben real mehr im Geldbeutel und Ausgelernten wird der Einstieg in den Beruf erleichtert."

Für sie gilt künftig eine Übernahmepflicht für zwölf Monate, der entsprechende Tarifvertrag ist erstmals im Frühjahr 2022 kündbar. Der Entgelttarifvertrag läuft bis Ende Mai 2019.

"Mit den neuen Regelungen zum Entgelt und zur Übernahme bleibt die Branche attraktiv für den Nachwuchs und kann sicher in die Zukunft planen", so Sambeth. "Das haben wir dem großen Engagement der Kolleginnen und Kollegen an Warnstreiks und Aktionen zu verdanken."

Die Beschäftigten der Autowelt Schuler und Mercedes Südstern haben sich an den Warnstreiks in der Region und vor dem Verhandlungslokal beteiligt. "Jetzt ist es wichtig mehr Betriebe in die Tarifbindung zu bekommen", so Oliver Böhme, zuständig für das die Betriebe des Kfz-Handwerks. "In den nächsten Tagen werden die Kfz-Betriebe über das Ergebnis informiert und über die Gründung von Betriebsräte beraten", so Böhme weiter.

Letzte Änderung: 23.06.2017