Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg

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16.07.2015 Endlich ist es soweit! Seit 1. Juli 2015 gilt in Baden-Württemberg das Bildungszeitgesetz.

Für uns MetallerInnen heißt das: Wer länger als 12 Monate in einem Betrieb mit mindestens zehn Beschäftigten (ohne Auszubildende) arbeitet, hat einen Rechtsanspruch auf fünf (5) Arbeitstage Bildungszeit im Jahr.

Der Anspruch bezieht sich auf das Kalenderjahr und kann nicht auf das folgende Jahr übertragen werden. Auch für die restlichen Monate in diesem Jahr gilt der volle Anspruch! Ansparen geht also nicht, sondern Bildung ist angesagt!

Der Bildungszeitanspruch bezieht sich auf berufliche und politische Weiterbildung und auf Qualifizierungsmaßnahmen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten.

In den Seminaren der IG Metall geht es um die politische Weiterbildung. Es werden politische Zusammenhänge und die Mitwirkungsmöglichkeiten in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vermittelt.

Anmeldung zu Seminaren:
*Spätestens 8 Wochen vor Beginn

Rückmeldung des Arbeitgebers:
*Spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn.
*Ohne Rückmeldung gilt die Bewilligung als erteilt.

Unsere Seminare und alles weitere Wichtige findest du unter:

Letzte Änderung: 16.07.2015