Schwerbehinderte wählen Vertretung

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29.09.2014 In Betrieben, die mindestens 5 Schwerbehinderte oder Gleichgestellte beschäftigen, werden Vertretungen gewählt.

Dabei gilt es zwei Wahlverfahren zu unterscheiden:

1. Bei mehr als 50 Schwerbehinderten oder Gleichgestellten wird nach dem förmlichen Wahlverfahren gewählt.

2. Zwischen 5 und 50 Schwerbehinderten und Gleichgestellten gilt das "Vereinfachte Wahlverfahren". In den meisten Betrieben der IG Metall Verwaltungsstelle Villingen-Schwenningen wird dieses Verfahren angewendet.

Dabei gilt es folgendes zu beachten:

Die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung beträgt 4 Jahre. 4 Wochen vor dem Wahltermin, der sich am Ende der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung orientiert, werden alle Schwerbehinderten und Gleichgestellten zur Wahlversammlung im Betrieb eingeladen.

Auf der Wahlversammlung wird ein Wahlleiter gewählt, danach der Schwerbehindertenvertreter und die Stellvertreter.

Das Wahlergebnis wird für zwei Wochen ausgehängt und die Arbeit wird aufgenommen, bzw. fortgeführt.

Auf einer Informationsveranstaltung am 13. Oktober 2014 (siehe Termine) wird genauer über die Wahl der SBV informiert.

Letzte Änderung: 29.09.2014