Der Fluch des ATs ...

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18.07.2013 ... führt zur Flucht aus dem AT

Es fängt ja alles ganz harmlos an: Der tarifgebundene Arbeitgeber legt dem Bewerber einen Arbeitsvertrag vor und flüstert diesem ins Ohr: "Sie sind mir so viel Wert, dass ich Sie als AT (=AußerTariflichen) -Angestellten führen möchte".

Das böse Erwachen erfolgt in der Regel nach der Unterschrift unter dem AT-Vertrag. Die einfache Rechnung lautet: Verdienst im AT-Vertrag geteilt durch die tatsächliche Arbeitszeit (inklusive Überstunden und Wochenendarbeit) mal 35 - Stunden-Woche.

Die oftmals erschreckende Erkenntnis: Man befindet sich plötzlich mitten im Tarifvertrag in der Eingruppierung eines Facharbeiters.

Der höchstmögliche Verdienst liegt bei einer 40-Stunden-Woche bei 8558 EURO im Monat, beziehungsweise bei 102.699 EURO im Jahr.

Die Lösung: Der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz Mitbestimmungsrecht beim Verdienst - und noch besser: Für Mitglieder der IG Metall gilt sofort der Tarifvertrag.

Bei Fragen: tatjana.funke@igmetall.de

Letzte Änderung: 18.07.2013