Achtung Krankenkassen

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29.01.2013 Einige Krankenkassen verlangen, dass ihre Versicherten einen Reha-Antrag stellen sollen.

Die Konsequenz eines solchen Reha-Antrags könnte sein, dass die zuständige Deutsche Rentenversicherung diesen Reha-Antrag zu einem

Rentenantrag

umdeuten kann.

Wir empfehlen allen IG Metall Mitgliedern Kontakt mit uns aufzunehmen und einen Rechtsberatungstermin auszumachen, weil nur innerhalb eines Monats nach Eingang des Bescheids Widerspruch eingelegt werden kann. (Zum Beispiel: Erhalt des Briefes am 15. Janaur = Fristende am 15. Februar).

Letzte Änderung: 29.01.2013