Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld

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03.01.2011 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für 2011 die Verlängerung der Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld auf 12 Monate verordnet.

Dies bedeutet, dass für die in 2011 erstmalig beantragte Kurzarbeit die Bezugsfrist max. 12 Monate beträgt. Die Signale aus der Politik lassen darauf deuten, dass es in 2012 keine weitere Verlängerung geben wird und sich die Bezugsfrist dann am gesetzlichen Rahmen von 6 Monaten orientiert.

In der Anlage findet sichz der entsprechende Text.

Anhang:

Kurzarbeit

Kurzarbeit

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Letzte Änderung: 03.01.2011