Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld
Dies bedeutet, dass für die in 2011 erstmalig beantragte Kurzarbeit die Bezugsfrist max. 12 Monate beträgt. Die Signale aus der Politik lassen darauf deuten, dass es in 2012 keine weitere Verlängerung geben wird und sich die Bezugsfrist dann am gesetzlichen Rahmen von 6 Monaten orientiert.
In der Anlage findet sichz der entsprechende Text.
Letzte Änderung: 03.01.2011