Rente und Weihnachtsgeld

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26.07.2010 Vorsicht bei Rentebeginn im Laufe das Jahres 2010

Entgegen der jahrelangen Beratungspraxis von Südwestmetall wollen einige Arbeitgeber in diesem Jahr an die Neurentner kein Weihnachtsgeld auszahlen.

Obwohl im Tarifvertrag "Betriebliche Sonderzahlung" in § 2.6 steht: "Anspruchsberechtigte Beschäftigte, die wegen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, wegen Erreichens der Altersgrenze [...] aus dem Beruf ausscheiden, erhalten die volle Leistung", will der Arbeitgeberverband davon nichts mehr wissen.

Südwestmetall beruft sich auf ein Urteil des BAG vom 10. Oktober 2005. Das Urteil kann im Anhang eigesehen werden.

Was müssen die Rentner wissen?

1. Mit Erhalt des Rentenbescheids darf das Arbeitsverhältnis nicht für beendet erklärt werden: ("Ich habe meine Rente durch, machen Sie die Papiere fertig").

2. Nichts unterschreiben. Insbesondere keine "Ausgleichquittung": (Die Vertragsparteien vereinbaren, dass mit dem Ausscheiden alle gegenseitigen Verpflichtungen erledigt sind.) oder: (Das Arbeitsverhältnis endet zum x.y.2010).

3. Mit der IG Metall Verwaltungsstelle Kontakt aufnehmen.

Wir werden weiter berichten.

Letzte Änderung: 26.07.2010