Dienstzeit und Kündigungsfrist

Vorschaubild

29.01.2010 Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Beschäftigungszeit vor dem 25. Lebensjahr bei der Berechnung der Kündigungsfrist mitzuzählen ist.

Das Ressort Arbeitsrecht der IG Metall Vorstandverwaltung beschreibt und bewertet diese Entscheidung.

Siehe Anhang.

Anhang:

Beschäftigungszeiten

Beschäftigungszeiten

Dateityp: PDF document, version 1.4

Dateigröße: 34.98KB

Download

Letzte Änderung: 29.01.2010