ELENA
Es geht aber in unserem Falle um den neuen ELektronischen Entgelt NAchweis. Damit werden alle Arbeitgeber verpflichtet seit dem 1. Januar 2010 alle Informationen über den Verdienst von Beschäftigten an eine zentrale Stelle der Deutschen Rentenversicherung zu melden.
Die IG Metall bewertet die Vorratsdatenspeicherung durchaus kritisch. Neben der Sammlung von nachvollziebaren Daten werden auch Informationen zur Teilnahme an Streiks übermittelt und gesammelt.
In der Anlage befinden sich entsprechende Informationen der Vorstandverwaltung und ein Link auf die Internetseite von ELENA.
Letzte Änderung: 26.01.2010