CGZP nicht tariffähig
Zur Begründung führt das Gericht aus, dass es der "Tarifgemeinschaft" an der Sozialmächtigkeit fehlt. Den Inhalt der Entscheidung könnt Ihr der beigefügten Pressemitteilung des Arbeitsgerichts entnehmen.
Die IG Metall begrüßt diese Entscheidung: "Endlich wird den Gefälligkeitsverträgen der Christlichen Gewerkschaften ein Riegel vorgeschoben". So Detlef Wetzel in der ebenfalls beigefügten Presseerklärung der IG Metall.
Noch ist die Entscheidung nur in der ersten Instanz erfolgt, also nicht rechtskräftig. Die rechtlichen Folgen für die Arbeitnehmer wären jedoch äußerst positiv. Zum einen würde durch den Wegfall der "Tarifverträge" der CGZP der Grundsatz der gleichen Bezahlung gelten, mit dem Anspruch auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaften für gleiche Arbeit voraussichtlich rückwirkend für den Zeitraum von 3 Jahren.
Zum anderen entsteht bereits jetzt eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die Arbeitgeber, die man dazu nutzen sollte, um den Arbeitgebern die besseren Konditionen der DGB-Tarifverträge abzuringen und die Arbeitnehmer als Mitglieder für uns zu gewinnen.
Letzte Änderung: 07.04.2009