Juristerei: Kündigung

02.10.2007 ... Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeiten

Es ist selbstverständlich, dass ein Reinigungsunternehmen Aufträge verlieren kann. In gleicher Weise wird es auch immer neue Aufträge akquirieren können und müssen. Für die Frage, ob bei Ablauf der Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers eine Beschäftigungsmöglichkeit bestehen wird, ist es deshalb erforderlich, dass das Unternehmen eine nachvollziehbare und überprüfbare Prog-nose anstellt, bei der die üblichen Beschäftigungsschwankungen im Reinigungsgewerbe berücksichtigt werden. Der bloße Verlust eines Auftrags reicht jedenfalls nicht aus, um eine Kündigung zu rechtfertigen.

(ArbG Hamburg v. 28.06.2007 - 18 Ca 287/06)

Letzte Änderung: 21.11.2007