Juristerei: Arbeitsvertrag

06.09.2007 ... und Verweis auf Tarifverträge

Die Formulierung:
"Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem MTV-Angestellte und diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Arbeitgeber jeweils geltenden Fassung. Außerdem finden die für den Arbeitgeber jeweils geltenden sonstigen Tarifverträge Anwendung." ist so zu verstehen, dass dieser Arbeitsvertrag auch auf den entsprechenden Tarifvertrag Urlaubsgeld verweist. Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer erst während des Nachwirkungszeitraumes des Tarifvertrages Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft geworden ist.

(ArbG Hamburg v. 05.06.2007 - 21 Ca 504/06

Letzte Änderung: 21.11.2007