Juristerei: Arbeitsvertrag
Die Formulierung:
"Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem MTV-Angestellte und diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Arbeitgeber jeweils geltenden Fassung. Außerdem finden die
für den Arbeitgeber jeweils geltenden sonstigen Tarifverträge Anwendung." ist so zu verstehen, dass dieser Arbeitsvertrag auch auf den entsprechenden Tarifvertrag Urlaubsgeld verweist. Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer erst
während des Nachwirkungszeitraumes des Tarifvertrages Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft geworden ist.
(ArbG Hamburg v. 05.06.2007 - 21 Ca 504/06
Letzte Änderung: 21.11.2007