Die Integrationsvereinbarung
Einige Betriebe versuchen sich von Beschäftigten zu trennen, die gesundheitlich nicht mehr so leistungsfähig sind, wie in ihrer früheren beruflichen Vergangenheit.
Spätestens nach der Entscheidung der Bundesregierung die Beschäftigten bis 67 arbeiten lassen zu wollen, müssen betriebliche Lösungen gefunden werden Arbeitsplätze alternsgerecht einzurichten, bzw. Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen und sie nich einfach rauszuschmeißen.
Die Integrationsvereinbarung ist ein erster Schritt auf dem Wege zur wirklichen Integration behinderter Kolleginnen und Kollegen in den Betrieb.Letzte Änderung: 21.11.2007