Eingliederungsmanagement
Diesen Verlauf gilt es zu vermeiden. Das SGB IX, das frühere Schwerbehindertengesetz, sieht dazu ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement vor. Gemeint ist ein strukturiertes Verfahren, in dem betriebsintern zu klären ist, mit welchen Maßnahmen die verschiedene Zielsetzungen verwirklicht werden können.
In der Anlage befindet sich der Entwurf einer Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Widereingliederungsmanagement.Letzte Änderung: 21.11.2007