Eingliederungsmanagement

02.08.2007 Der Gesetzgeber hat 2004 erkannt, dass länger andauernde, sich widerholende Arbeitsunfähigkeitszeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit Indikatoren für die Entstehung chronischer Erkrankungen und Frühverrentungen sind.

Diesen Verlauf gilt es zu vermeiden. Das SGB IX, das frühere Schwerbehindertengesetz, sieht dazu ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement vor. Gemeint ist ein strukturiertes Verfahren, in dem betriebsintern zu klären ist, mit welchen Maßnahmen die verschiedene Zielsetzungen verwirklicht werden können.

In der Anlage befindet sich der Entwurf einer Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Widereingliederungsmanagement.

Anhang:

BV Eingliederungsmanagement

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Letzte Änderung: 21.11.2007