Juristerei: Teilzeitrecht
Die Kürzung der Schichtzulage auf einen der Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten entsprechenden Anteil ist nach § 8 Abs. 6 TVÖD nicht möglich. Eine Kürzung der Schichtzulage ist wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot eines Teilzeitbeschäftigten nach § 4 Abs. 1 TzBfG nichtig.
(ArbG Kiel v. 02.11.2006 - ÖD 5 Ca 1374b/06)
Letzte Änderung: 21.11.2007