Juristerei: Kündigung

15.08.2007 Betriebsbedingt, ausgewogene Altersstruktur

Legitimes Ziel einer Herausnahme von Arbeitnehmern von der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG ist nur die Sicherung und nicht die Verbesserung der Altersstruktur. Die Ausgewogenheit der Personalstruktur setzt im Hinblick auf ältere Arbeitnehmer voraus, dass nicht nur ihnen gekündigt wird.

(ArbG Herne v. 09.11.2006 - 2 Ca 1988/06)

Letzte Änderung: 21.11.2007