Juristerei: Kündigung
Teilt der Arbeitgeber dem Betriebsrat bei der Anhörung nach § 102 BetrVG unrichti-gerweise mit, der Arbeitnehmer habe laut Steuerkarte keine Kinder, so liegt darin ein Mangel der Anhörung mit der Folge der Unwirksamkeit der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG.
(LAG Rheinland-Pfalz v. 15.11.2006 - 10 Sa 390/06)
Letzte Änderung: 21.11.2007