Juristerei: Kündigung

25.07.2007 Beleidigung

Beleidigungen können in einem milderen Licht erscheinen, wenn es sich bei den Gesprächspartnern um Personen handelt, die sich gegenseitig duzen. Unter diesen Voraussetzungen kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass auch durchaus harsche Äußerungen nicht in einer Weise als beleidigend und kränkend angesehen werden, wie dies unter Gesprächspartnern der Fall ist, die sich nicht gegenseitig duzen. In einem solchen Fall muss der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, dass er mit der einmaligen Äußerung "Dumme Sau" oder "Blöde Sau" seinen Arbeitsplatz auf Spiel setzt. Eine Kündigung ohne Abmahnung ist deshalb nicht möglich.

(LAG Hamm v. 28.02.2007 - 3 Sa 1944/06)

Letzte Änderung: 21.11.2007