Juristerei: Kündigung

18.07.2007 Außerordentlich wegen Marathonlauf

Die Teilnahme eines wegen einer Schulterfraktur krankgeschriebenen Arbeitnehmers an einem Marathonlauf stellt kein genesungswidriges Verhalten dar. Dies gilt insbesondere, wenn der behandelnde Arzt sich nicht gegen den Marathonlauf aussprach. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist damit nicht zu rechtfertigen.

(ArbG Stuttgart v. 22.03.2007 - 9 Ca 475/06)

Letzte Änderung: 21.11.2007