Juristerei: KfZ-Leasingvertrag

01.08.2007 Private Nutzung von Dienstwagen

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Arbeitsvertrag, die den Arbeitnehmer verpflichtet, bei ordentlicher Eigenkündigung den Leasingvertrag über einen ihm auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellten Dienstwagen zu übernehmen, ist unwirksam, da sie die Kündigungsfreiheit des Arbeitnehmers einschränkt und das mit der Kündigungsfreiheit verbundene Betriebsrisiko hinsichtlich der Verwendbarkeit des Dienstwagens dem Arbeitnehmer überbürdet.

(ArbG Chemnitz v. 02.02.2006 - 11 Ca 4455/05)

Letzte Änderung: 21.11.2007