Reform der Unfallversicherung
Nachdem die Gesundheitsreform durchgeboxt wurde und das Rentenalter auf 67 hochgesetz wurde hat die Große Koaliation die nächste "Reform" auf den Weg gebracht: Die Reform der Gesetzlichen Unfallversicherung. Geplant ist eine "Verschlankung" des Verwaltungsapparats. Nach Meinung der IG Metall dürfen aber die Leistungen nicht auf Kosten der Geschädigten zurückgefahren werden. Deshalb fordert die IG Metall die Umkehr der Beweislast im Schadensfall weg vom Arbeitnehmer hin zur zuständigen Berufsgenossenschaft. Auch die Wegeunfälle dürfen nicht aus dem Katalog der Leistungen gestrichen werden. Die angehängte pdf-Datei stellt den aktuellen Verhandlungsstand dar.
Letzte Änderung: 21.11.2007