Sozial-Tarifverträge zulässig

26.04.2007 Der Streik für einen Tarifvertrag, mit dem bei bevorstehenden Standortverlagerungen o. Betriebsschließungen die Folgen für die Beschäftigten ausgeglichen oder gemildert werden sollen, ist rechtens.

Das hat das Bundesarbeitsgericht am 24.April 2007 entschieden ( 1 AZR 252/06 ). Es wies damit die Revision des Arbeitgeberverbandes Nordmetall gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitgerichtes vom 2.Februar 2006 zurück. Hintergrund der Klage war u.a. die Auseinandersetzung bei Heidelberg Druck in Kiel im Jahre 2003.

Quelle: BAG-Pressemitteilung Nr. 27/07: Streik um tariflichen Sozialplan

Letzte Änderung: 21.11.2007