Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld
Im Sommer gibt es für Mitglieder in Leiharbeit mehr Geld, denn sie können eine Mitglieder-Extrazahlung zum Urlaubsgeld beantragen.
Wer hat Anspruch darauf? Alle Leiharbeitnehmer*innen, die
- mindestens 6 Monate Mitglied der IG Metall sind
- und mehr als 6 Monate bei ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind.
Die Beantragung ist unkompliziert: Ab heute bis zum 30. Juni 2025 auf www.igmetall.de/mitgliedervorteile den Musterantrag und die Mitgliedsbescheinigung herunterladen, ausfüllen, an den Verleiher/Disponenten adressieren und abschicken - per Post oder per E-Mail (Eingang bis 30. Juni 2025).
Und wer spätestens im Mai Mitglied wird, sichert sich die Mitglieder-Extrazahlung zum Weihnachtsgeld 2025!
Die Höhe von Urlaubsgeld und Mitglieder-Extrazahlung hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit beim Verleiher ab.
Link:
Letzte Änderung: 22.05.2025