Pressemitteilung

IG Metall: Pressemitteilung

29.02.2024 Equal Care Day am 29.02.24 - Ungleichgewicht bewusstmachen Landesfrauenrat Baden-Württemberg fordert größere Wertschätzung und Sichtbarkeit der Sorgearbeit

Der 29. Februar ist drei Jahre unsichtbar, nur in einem Schaltjahr wie in diesem Jahr 2024 gibt es ihn. Damit soll der auf diesen Tag gelegte Aktionstag Equal Care Day die weitgehend unsichtbare und nicht bezahlte Arbeit von Frauen sichtbar machen. Die Wahl des Datums hat symbolischen Charakter: So-gearbeit wird zu 80% von Frauen geleistet und nur zu 20% von Männern.
Unter Sorgearbeit verstehen wir alle Arbeiten des Erziehens, Pflegens und Sich-Kümmerns. Das kann die Betreuung alter oder kranker Menschen sein, das kann Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen sein. Sorgearbeit wird privat, beruflich, ehrenamtlich und politisch geleistet. Es handelt sich um eine Arbeit, die für das Zusammenleben unerlässlich, aber als solche wenig im öffentlichen Bewusstsein verankert ist und damit auch wenig Wertschätzung erfährt. Die unbezahlte Sorgearbeit in Familien und die damit zusammenhängende Mentale Belastung aus Verantwortung und Organisation übernehmen zu großen Teilen Frauen. Wird sie beruflich geleistet, ist sie oft schlecht bezahlt.
Sorgearbeit geht mit Rollenstereotypen einher, die vermeintlich als "normal" angesehen werden. Frauen wird rollenspezifisch klar gemacht, dass sie für die Kinderbetreuung, Alterspflege und Hausarbeit verantwortlich seien. "Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg unterstützt mit Nachdruck das Bewusstmachen des Ungleichgewichts bei der Aufteilung der Sorgearbeit", so die Erste Vorsitzende des LFR BW, Ute Mackenstedt. Sie halte es für unumgänglich, dass sich Männer zu gleichen Teilen an dem wichtigen Beitrag der Sorgearbeit für unsere Gesellschaft beteiligen. Gerade aus gleichstellungs-politischer Sicht sei hier eine andere Aufteilung vonnöten.
Aus wirtschaftspolitischer Sicht besteht ebenfalls ein großer Änderungsbedarf. Mütter mit Kindern befinden sich zu großen Teilen in Teilzeitarbeit, weil sie keine entsprechenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten haben und sich vor die Erwartung gestellt sehen, die Sorgearbeit einschließlich der Hausarbeit für die Familie zu erledigen. "Die Bereitstellung einer bedarfs- und kindgerechten Kinderbetreuung in Verbindung mit der öffentlichen Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen würden dem Arbeitsmarkt wertvolle Fachkräfte zur Verfügung stellen und darüber hinaus den Frauen die eigenständige Existenzsicherung ermöglichen", stellt Verena Hahn, Zweite Vorsitzende des LFR BW, fest.

Landesfrauenrat Baden-Württemberg

Letzte Änderung: 29.02.2024