Belästigung am Arbeitsplatz

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

30.11.2023 Belästigung am Arbeitsplatz wirkungsvoll unterbinden

Weltweit erfahren Frauen im alltäglichen Leben Gewalt - auch am Arbeitsplatz. In Deutschland wurde jede elfte Person am Arbeitsplatz schon einmal sexuell belästigt, Frauen mehr als doppelt so häufig wie Männer. Dies belegt eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat mit der Konvention 190 zum ersten Mal ein internationales Regelwerk verabschiedet, das Mindeststandards gegen sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz setzt. So sieht die Konvention beispielsweise vor, dass die unterzeichnenden Länder Sanktionen einführen. Arbeitgeber*innen werden dazu angehalten, ihrer Verantwortung nachzukommen, Beschäftigte vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Im Juni 2023 übergab Arbeitsminister Heil die Ratifizierungsurkunde an die ILO. Das ist ein großer Erfolg des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften. Nun muss die Konvention auch in den Betrieben gelebt werden.

Was hierfür passieren muss, diskutieren am heutigen Mittwoch, den 29.11.2023, Gewerkschafter*innen bei einem Fachtag im Willi-Bleicher-Haus in Stuttgart. Er steht unter dem Motto "Mach` meine Kolleg*innen nicht an! - Aktiv gegen Gewalt am Arbeitsplatz". Die Teilnehmer*innen können sich über Handlungsmöglichkeiten gegen Gewalt am Arbeitsplatz informieren. Angesprochen sind Betriebs- und Personalrät*innen, die Beauftragten für Chancengleichheit sowie Gleichstellungsbeauftragte der Landkreise und Kommunen.

Maren Diebel-Ebers, stellvertretende Vorsitzende DGB Baden-Württemberg: "Gewaltprävention für Frauen geht uns alle an. Das Thema gehört in die Mitbestimmungsgremien, die Betriebe und selbstverständlich auch auf die politische Tagesordnung. Die Bundesregierung hat die ILO-Konvention mit dem Gesetz über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt im Dezember 2022 umgesetzt. Nun muss es auch in der Praxis ankommen. Wer A sagt, muss auch B sagen. Es ist an der Zeit, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, für eine Arbeitswelt, die frei von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt ist. Dafür muss festgeschrieben werden, dass Arbeitgeber*innen für ein gewalt- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld zu sorgen haben. Zudem braucht es gesetzliche Normen, dass betriebliche Beschwerdestellen zum Standard werden."

An die Adresse der Arbeitgeber*innen gerichtet sagte Diebel-Ebers: "Es braucht das klare Signal im Betrieb: Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz werden nicht toleriert. Gemeinsam mit Betriebs- und Personalrät*innen können Arbeitgeber*innen ein positives Betriebsklima schaffen, in dem klar ist: Belästigungen, Mobbing und sexualisierte Gewalt sind No-Gos! Wer sich nicht daran hält, muss mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen."

Defizite sieht der DGB auch bei der Ausstattung der Beratungsstellen für Frauen und von geschlechtsspezifischer Gewalt Betroffenen. "Wir rufen die Landesregierung auf, diese ausreichend zu finanzieren. Gleiches gilt für die Frauenhäuser", betonte Diebel-Ebers.

Letzte Änderung: 30.11.2023