Pressemitteilung DGB Baden-Württemberg

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19.03.2016 Die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern ist in Baden-Württemberg immer noch am größten DGB unterstützt Entgeltgleichheitsgesetz und Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit

In Baden-Württemberg verdienen Frauen durchschnittlich 25 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen (Stand 2014, Quelle: Statistisches Landesamt). Der Bundesdurchschnitt liegt bei 22 Prozent. "Damit ist die Entgeltlücke im Südwesten immer noch die größte im gesamten Bundesgebiet, auch wenn sie sich in den vergangenen Jahren um einige wenige Prozentpunkte verringert hat", kritisierte die stellvertretende DGB-Landesvorsitzende Gabriele Frenzer-Wolf anlässlich des diesjährigen Equal Pay Days am 19. März. Sie erinnerte daran, dass auch der Bundesdurchschnitt alles andere als ein Ruhmesblatt sei. Deutschland liege auf Platz 25 unter den 28 EU-Ländern.
"Gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Doch dies scheint sich in den Köpfen vieler Arbeitgeber und Personalchefs noch nicht festgesetzt zu haben. Dies zeigt sich daran, dass die Entgeltlücke mit steigender Leistung größer wird. Damit die Entgeltlücke geschlossen werden kann, bedarf es zudem einer Aufwertung von Dienstleistungstätigkeiten, in denen überwiegend Frauen tätig sind", forderte Frenzer-Wolf.

Zu dem leicht positiven Trend hätten vermutlich auch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und verbesserte Branchentarifverträge beigetragen, sagte Frenzer-Wolf. Bereits vor dem 1. Januar 2015 seien die Gehälter im Vorgriff auf die seitdem geltende Lohnuntergrenze in den Niedriglohnbranchen gestiegen. Die stellvertretende Landesvorsitzende forderte die Arbeitgeber auf, bei ihrer Personalpolitik auf eine geschlechtergerechte Bezahlung zu achten.

Da immer noch viele - auch hochqualifizierte - Frauen in Minijobs beschäftigt sind, erneuerte der DGB seine Forderung nach einer Reform der sogenannten 450-Euro-Jobs. Frenzer-Wolf: "Wir brauchen eine soziale Absicherung vom ersten Euro an. Auch solch elementare Rechte wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlter Urlaub dürfen Minijobberinnen nicht länger vorenthalten werden."

Auch das von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig vorgeschlagene Entgeltgleichheitsgesetz sei ein wirksames Instrument, um Arbeitnehmerinnen vor Entgeltdiskriminierung zu schützen, betonte die stellvertretende DGB-Landesvorsitzende. Die Gewerkschaften unterstützen auch das Anliegen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeitarbeit zu schaffen. Frenzer-Wolf: "Das würde vielen Frauen helfen, nach einer familienbedingt reduzierten Arbeitszeit wieder ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen."

Hintergrund:
Der Equal Pay Day markiert den Tag, bis zu dem Frauen über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssen, um rechnerisch auf das durchschnittliche Jahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu kommen. In diesem Jahr ist das der 19. März.

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Letzte Änderung: 17.03.2016