Arbeitnehmerhaftung

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22.08.2008 Es geschah am helllichten Tag

Betriebsrat Werner S. aus Baden-Württemberg fuhr mit einem Arbeitgeberfahrzeug zu einer Schulung. Er verursachte einen Unfall! Von der Kaskoversicherung des Arbeitgebers wurde er aufgrund § 67 VVG (Versicherungsvertragsgesetz/Forderungsübergang) mit 5.113 Euro in Regress genommen!

Betriebsräte sind die ersten Anlaufstellen in solchen Schadenfällen.
Die erste Beratung ist besonders wichtig. Ist sie fehlerhaft oder gar falsch, ist das weitere Verfahren - und damit viel Geld - vielleicht verloren. Ist sie korrekt, können Nerven und Geld gespart werden!

Damit Betriebsräte mit der Thematik der Arbeitnehmerhaftung umgehen können, führt die GUV Spezialseminare zum Arbeitsrecht, Thema: Arbeitnehmerhaftung, durch.

Anbei sind die Seminarausschreibungen für das 2. Halbjahr 2008 beigefügt!

Anhänge:

22.-24. September

22.-24. September

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8.-10. Oktober

8.-10. Oktober

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13.-15. Oktober

13.-15. Oktober

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20. - 22. Oktober

20. - 22. Oktober

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27.-29- Oktober

27.-29- Oktober

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17.-19. November

17.-19. November

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Letzte Änderung: 22.08.2008