Juristerei: Kündigung
Der Schutz des § 15 KSchG (Unzulässigkeit der Kündigung eines Mitglieds des Betriebsrats) erstreckt sich auch auf Änderungskündigungen - gleichgültig, ob sie als ordentliche oder als au-ßerordentliche Kündigung ausgesprochen werden.
(ArbG Hamburg v. 12.06.2007 - 9 Ca 530/06
Letzte Änderung: 21.11.2007