AK Arbeits- und Gesundheitsschutz

AK Arbeits- u. Gesundheitsschutz

Der AK Arbeits- und Gesundheitsschutz bietet vor allem dem Betriebsrat die Möglichkeit, sich zu Fragen des Arbeits-u. Gesundheitsschutzes zu informieren und ihre betriebl. Erfahrungen auszutauschen.

Termin:

26.09.2017 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Veranstaltungsort:
IG Metall Villingen-Schwenningen
Arndtstr. 6
78054 Villingen-Schwenningen

Der Arbeitskreis trifft sich mehrmals im Jahr. Wir beschäftigen uns schwerpunktmäßig mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und damit für die Einhaltung des Gesundheitsschutzes und menschengerechten Arbeitsgestaltung im Betrieb. Dabei steht im Vordergrund die Organisation der Beteiligung aller Beschäftigten. Die Unternehmen sind ständig mit neuen Reorganisations- und Umstrukturierungsmaßnahmen beschäftigt. Immer weniger Menschen in den Betrieben sollen effektiver die Arbeit erledigen. Bei allen bestehenden Reorganisations- und Umstrukturierungsmaßnahmen besteht aber die Möglichkeit, eine vorausschauende Arbeitsgestaltung vom Arbeitgeber durch den Betriebsrat einzufordern.

Seit 1996 gibt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dazu den Betriebsräten das entsprechende gesetzliche Instrument. Der § 5 des ArbSchG verpflichtet dabei den Arbeitgeber, Belastungs- und Gefährdungsbeurteilungen an den Arbeitsplätzen vorzunehmen. Der Arbeitgeber, der Betriebsrat und die Beschäftigten werden durch diese Maßnahmen in die Lage versetzt, eine Innovationsspirale für den Gesundheitsschutz und der menschgerechten Arbeitsgestaltung in Gang zu setzen. Dabei hat die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die weitgehenden Mitbestimmungen der Betriebsräte bereits entschieden.

Gerade vor dem Hintergrund der verlängerten Lebensarbeitszeit hat die Frage an Bedeutung gewonnen: Wie muss Arbeit gestaltet werden, damit es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern überhaupt erst möglich wird, gesund das Rentenalter zu erreichen und den Arbeitsbelastungen Stand zu halten? Unser Arbeitskreis dient dazu, Erfahrungen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu diskutieren und Anhaltspunkte für Verbesserungen zu gewinnen.

Einladung erfolgt rechtzeitig persönlich an ausgewählten Personenkreis.

Letzte Änderung: 25.09.2017