Leiharbeit und Werkverträge
Das Bundesarbeitsministerium hat den lang erwarteten Referentenentwurf für ein Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen vorgelegt. Das Ergebnis ist enttäuschend: Insbesondere die Vorschläge gegen den Missbrauch von Werkverträgen sind halbherzig und völlig unzureichend: Die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte sollen nicht erweitert werden. Das ist eindeutig zu wenig.
Dennoch ist der Referentenentwurf für uns ein Einstieg: Angesichts der Missstände in den Betrieben ist jede Regulierung besser als keine. Dass die Politik das Problem überhaupt angeht, ist auch ein Verdienst der vielen Aktiven in den Betrieben und darüber hinaus, die die Forderungen der IG Metall mit viel Engagement und Einsatz unterstützt haben. Jetzt müssen wir gemeinsam noch eine Schippe drauflegen und eine "Verwässerung" der Vorschläge durch die Arbeitgeber verhindern! Denn der Widerstand selbst gegen diese längst überfälligen kleinen Verbesserungen ist groß.
Links:
Unsere Forderung: Leiharbeit einschränken
Unsere Forderung: Haftung für Subunternehmer - nicht geregelt
Unsere Forderung: Zuständigkeit des Betreibsrats auch für Externe
Unsere Forderung: Informationspflicht des Arbeitgebers
Unsere Forderung: Mitbestimmung bei Auslagerungen
Unsere Forderung: Beweislastumkehr
Letzte Änderung: 09.12.2015