Erfolg für den Betriebsrat bei Zeyko
Der Arbeitgeber hat die Betriebsratswahl bei Zeyko angefochten.
Seiner Meinung nach müsste der Betriebsrat aus fünf Betriebsratsmitgliedern bestehen und nicht aus sieben. Er war der Auffassung, dass nicht mehr als 100 Beschäftigte bei Zeyko beschäftigt sind. Deshalb habe der
Wahlvorstand einen Fehler bei der Betriebsratswahl gemacht.
Das Arbeitsgericht in Villingen hat genau nachgerechnet und ist dieser Auffassung nicht gefolgt. Dies ist ein Erfolg für den Wahlvorstand, für den Betriebsrat und für die Beschäftigten bei Zeyko.
Jetzt kann sich der Betriebsrat auf die Vertretung der Interessen der Beschäftigten konzentrieren.
Letzte Änderung: 25.09.2014