Der Fluch des ATs ...
Es fängt ja alles ganz harmlos an: Der tarifgebundene Arbeitgeber legt dem Bewerber einen Arbeitsvertrag vor und flüstert diesem ins Ohr: "Sie sind mir so viel Wert, dass ich Sie als AT (=AußerTariflichen) -Angestellten führen möchte".
Das böse Erwachen erfolgt in der Regel nach der Unterschrift unter dem AT-Vertrag. Die einfache Rechnung lautet: Verdienst im AT-Vertrag geteilt durch die tatsächliche Arbeitszeit (inklusive Überstunden und Wochenendarbeit) mal 35 - Stunden-Woche.
Die oftmals erschreckende Erkenntnis: Man befindet sich plötzlich mitten im Tarifvertrag in der Eingruppierung eines Facharbeiters.
Der höchstmögliche Verdienst liegt bei einer 40-Stunden-Woche bei 8558 EURO im Monat, beziehungsweise bei 102.699 EURO im Jahr.
Die Lösung: Der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz Mitbestimmungsrecht beim Verdienst - und noch besser: Für Mitglieder der IG Metall gilt sofort der Tarifvertrag.
Bei Fragen: tatjana.funke@igmetall.de
Letzte Änderung: 18.07.2013