Betriebsratsgröße

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22.03.2013 Rechtzeitig zur Vorbereitung der Betriebsratswahlen 2014 hat das BAG ein wichtiges Urteil gefällt.

Leiharbeitnehmer werden bei der Bestimmung der Größe von Betriebsratsgremien mitgezählt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 13.3.2013 - 7 ABR 69/11 - entschieden.

Die Information findet sich im Anhang.

Anhang:

Leiharbeiter

Leiharbeiter

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Letzte Änderung: 22.03.2013