Rechtsstreit geht in die nächste Runde
Die Richter am Landesarbeitsgericht hatten zu prüfen, ob eine Paritätische Kommission eingesetzt werden muss, wenn Beschäftigte ihr Grundentgelt reklamieren.
Der Text ist eindeutig:
"Bei Reklamation der Entgeltgruppe tritt eine dann zu bildende Paritätische Kommission zusammen."
Das sahen die Richter auch so - nur der Arbeitgeber will lieber "teilen und herrschen" statt "Mitbestimmung und Gerechtigkeit".
Wir berichten weiter.
Die Urteile befinden sich auf den Internetseiten des Landesarbeitsgerichts. Siehe unten stehende Links.
Letzte Änderung: 26.07.2010