Rechtsstreit geht in die nächste Runde

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26.07.2010 Bei Maico hat sich der Betriebsrat in der zweiten Runde vor dem LAG durchgesetzt.

Die Richter am Landesarbeitsgericht hatten zu prüfen, ob eine Paritätische Kommission eingesetzt werden muss, wenn Beschäftigte ihr Grundentgelt reklamieren.

Der Text ist eindeutig:

"Bei Reklamation der Entgeltgruppe tritt eine dann zu bildende Paritätische Kommission zusammen."

Das sahen die Richter auch so - nur der Arbeitgeber will lieber "teilen und herrschen" statt "Mitbestimmung und Gerechtigkeit".

Wir berichten weiter.

Die Urteile befinden sich auf den Internetseiten des Landesarbeitsgerichts. Siehe unten stehende Links.

Letzte Änderung: 26.07.2010