Endspurt bei JAV-Wahlen
Die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV-Wahlen) finden gemäß § 64 Betriebsverfassungsgesetz zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November statt.
Der letzte Arbeitstag im November ist in diesem Jahr der 28. November. Um die Wahlen korrekt stattfinden zu lassen, muss am 7. November spätestens der Wahlvorstand benannt werden.
Weitere Hilfen finden sich unter angenängtem Link oder direkt bei der IG Metall Verwaltungsstelle Villingen-Schwenningen.
Link:
Letzte Änderung: 06.11.2008