Neue Gefahrstoffverordnung REACH

29.10.2007 Am 01. Juni 2007 ist das europäische Chemikalienrecht REACH (Registrierung, Evaluierung, Autoreisierung und Restriktion von Chemikalien) in Kraft getreten.

Es besteht mit diesem neuen Chemikalienrecht die Chance bessere Informationen über die Gefährlichkeit von Stoffen zu erhalten. In den Unternehmen werden über 100.000 Stoffe zur Zeit verwendet, davon sind aber nur 300 geprüft und bewertet. Mit diesem neuen Recht wird die Beweislastumkehr eingeführt. Bisher wurde nach dem Prinzip verfahren: Keine Daten - keine Probleme.

Jetzt heißt es : Keine Daten - keine Vermarktung.

Nach Erhebung der Berufsgenossenschaften werden aktuell über 250 Millionen Euro/jährlich nur für berufsbedingte Hauterkrankungen und asthmatische Erkrankungen ausgegeben. Mit den zukünftigen besseren Information über die Gefährlichkeit von Stoffen können mögliche Erkrankungen vermieden und endlich besser erkannt werden. Das ist die Basis, um rechtzeitig Schutzmaßnahmen zu ergreifen und um notfalls auch Entschädigungsforderungen zu begründen.

In der Anlag befindet sich eine Checkliste, die wir vorab zu Verfügung stllen, da die Bezirksleitung aktuell dabei ist die Checklicst zu layouten und im Nachgang zur Verfügun zu stellen.

Anhang:

Gefahrstoffverordnung REACH

Gefahrstoffverordnung REACH

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Letzte Änderung: 21.11.2007