Juristerei: Kündigung

28.09.2007 ... wegen manuell abgeänderter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Ändert ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab, kann das zwar die Kündigung rechtfertigen. Die bloße Tatsache, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Hand verändert wurde, lässt aber noch nicht darauf schließen, dass dies vom Arbeitnehmer durchgeführt wurde. Die Änderung kann auch vom Arzt selber oder von dessen Arzthelferinnen vorge-nommen worden sein.

(LAG Hamm v. 24.10.2006 - 19 Sa 764/06)

Letzte Änderung: 21.11.2007