Juristerei: Kündigung

24.09.2007 ... Sozialauswahl - Vergleichbarkeit

Rechtliche Vergleichbarkeit eines Arbeitnehmers mit einem anderen Arbeitnehmer, mit dem demzufolge bei einer Kündigung ein Sozialvergleich durchzuführen ist, ist dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer ohne Änderungskündigung in die Abteilung des anderen Arbeitnehmers versetzt werden kann. Das ist beispielsweise bei einer ganz allgemein gehaltenen Vertragsformulierung wie: "Herr … wird von der Bausparkasse am 1. Oktober angestellt … Die Tätigkeit beginnt in der Abteilung Kundenbetreuung/Gruppe BBKS als Sachbearbeiter." der Fall.

(ArbG Hamburg v. 06.07.2007 - 3 Ca 460/06)

Letzte Änderung: 21.11.2007